Gleich­be­rech­ti­gung? Natür­lich, aber …

gleichberechtigung

Wie ist es um die Gleich­be­rech­ti­gung in Deutsch­land bestellt? In einem der ers­ten Arti­kel des Grund­ge­set­zes steht zu lesen: „Alle Men­schen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art. 3 GG (1) und noch als zusätz­li­che Ver­deut­li­chung: „ Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt“ Art.3 GG (2). So steht es im Grundgesetz.

Aber weder sind in Wirk­lich­keit alle Men­schen „gleich“, noch sind Män­ner und Frau­en „gleichberechtigt“.Aber wie sieht denn zunächst ein­mal die Gleich­be­rech­ti­gung Defi­ni­ti­on aus? Laut der Wiki­pe­dia kannst du unter die­sem Begriff die Gleich­heit ver­schie­de­ner Rechts­sub­jek­te in einem bestimm­ten Rechts­sys­tem verstehen.

Ein Rechts­sys­tem ist dabei die Gesamt­heit des Rechts, das in einem bestimm­ten Gebiet (hier: Deutsch­land) gilt. Aber was soll denn ein Rechts­sub­jekt sein? War­um wird hier nicht ein­fach von Men­schen gespro­chen? Viel­leicht des­halb, weil die Gleich­be­rech­ti­gung von Mann und Frau noch immer mit Füßen getre­ten wird?

Als Frau bist du oft der Dop­pel­be­las­tung von Beruf und Fami­lie aus­ge­setzt. Die Zeit, die Frau­en in Haus­halt und Kin­der­er­zie­hung inves­tie­ren, gilt vor dem Staat als „Frei­zeit“ und wird nicht ent­lohnt. Und im Berufs­le­ben musst du als Frau nach­weis­lich min­des­tens das Dop­pel­te leis­ten, um annä­hernd soviel wie ein ver­gleich­ba­rer Mann zu ver­die­nen. Unter­schie­de der Löh­ne und Gehäl­ter von bis zu 21 % sind der Stan­dard, nicht die Aus­nah­me. Und die­se Zahl ist hoch­of­fi­zi­ell, denn sie stammt vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt. Auch bei Beför­de­run­gen in die Füh­rungs­eta­gen oder in lei­ten­de Posi­tio­nen ist der Anteil der Frau­en ver­schwin­dend gering.

Auf­grund die­ser Tat­sa­chen sind Frau­en – vor allem allein Erzie­hen­de – spä­ter viel öfter von Alters­ar­mut bedroht als Männer.

Gleich­be­rech­ti­gung in Deutsch­land? Fehlanzeige!

Auch in der Gesell­schaft ist Gleich­be­rech­ti­gung nur ein lee­res Schlag­wort. Men­schen mit Behin­de­rung sto­ßen täg­lich auf Ein­schrän­kun­gen: Sei es beim Behör­den­gang oder in der Frei­zeit­ge­stal­tung. Man­geln­de Bar­rie­re­frei­heit führt dazu, dass die­se Men­schen oft in ihren Woh­nun­gen „gefan­gen“ sind und ver­ein­sa­men. Denn sie haben kei­ne Chan­ce, am Gemein­schafts­le­ben teilzunehmen.

Dar­über hin­aus haben homo- und bise­xu­el­le Jugend­li­che eine deut­lich höhe­re Selbst­mord­ra­te als so genannt „nor­mal“ emp­fin­den­de Jugend­li­che. Vom Gen­der-Geschlecht möch­te ich hier gar nicht erst anfangen.

Bei Bewer­bun­gen wer­den oft Men­schen mit aus­län­disch klin­gen­dem Namen, ande­rer Haut­far­be oder Aus­se­hen sofort vom zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ber aus­sor­tiert oder nur für gering­wer­ti­ge Jobs her­an­ge­zo­gen. Sie wer­den nicht zu Bewer­bungs­ge­sprä­chen ein­ge­la­den, auch wenn sie der deut­schen Spra­che mäch­tig sind.

Auch unser Bil­dungs­sys­tem ist auf rei­che Mit­bür­ger aus­ge­rich­tet. Eltern, die das nöti­ge Klein­geld haben, kön­nen ihren Spröss­lin­gen den Zugang zu Pri­vat­schu­len ermög­li­chen und Nach­hil­fe finan­zie­ren. Und das, wäh­rend die Kin­der ärme­rer Fami­li­en die­se Mög­lich­kei­ten nicht haben. Sie sind von höhe­rer Bil­dung und damit einem bes­se­ren Ver­dienst ausgeschlossen.

Es ist mir klar, dass nicht alle Men­schen gleich sind. Das geht schon allein ana­to­misch nicht. Auch in der Bil­dung und Auf­fas­sungs­ga­be gibt es Unter­schie­de. Aber alle Men­schen sind doch wohl„gleichwertig“!


Mein Traum ist, dass jeder Mensch nach sei­nen vor­han­de­nen Gege­ben­hei­ten gleich­wer­tig behan­delt wird – sowohl von Staats wegen, als auch in der Gesell­schaft. Das nen­ne ich GLEICH­BE­RECH­TI­GUNG. Glei­che Rech­te für Alle.

Dies ist ein Gast­bei­trag von Andrea Fischer, Gefrees.

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