Und wieder hat Facebooks allwissender Faktenchecker zugeschlagen! Er schickte mich ja schon öfters in den „Facebook-Knast„, weil ich so frech war, unliebsamen Content zu posten.
Diesmal ging es um ein Video, das ich von „Lovestorm People“ weiter leitete. In ihm wird gezeigt, dass die Urne in einem deutschen Wahllokal nicht versiegelt war. Und auch nach mehrmaliger Aufforderung wurde sie nicht versiegelt.
Das Wahlrecht in diesem unserem Land ist eigentlich unmissverständlich: „Nach Eröffnung der öffentlichen Wahlhandlung (Öffentlichkeitsprinzip) überzeugt sich der Wahlvorstand, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befindet und leer ist. Danach wird die Wahlurne verschlossen und versiegelt. Der Schlüssel wird vom Wahlvorsteher in sichere Verwahrung genommen.“
Es ist absolut typisch, dass die Aussage betreffend der abgeschnittenen Ecke aber durchaus richtig als falsch entlarvt wurde (sorry an dieser Stelle!). Denn blinde und sehbehinderte Menschen sollen ohne fremde Hilfe wählen können. Dazu nutzen sie eine Stimmzettel-Schablone. Damit sie selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, haben alle Stimmzettel jeweils einheitlich für jeden Wahlkreis am rechten oberen Rand eine abgeschnittene Ecke oder ein gestanztes Loch als Tasthilfe.
Faktenchecker & halbe Wahrheit
Diese Klarstellung kommt von AFP Europe. Dieses Unternehmen wurde 1835 als Agence Havas gegründet und im französischen Recht einen einzigartigen Status. AFP finanziert sich sowohl kommerziell (von wem genau wird nicht verraten), als auch über eine Subvention der französischen Regierung zur Förderung von unabhängigem Journalismus in Frankreich und der Welt.
AFP Europe versteht seine Arbeit als Reaktion auf die Zunahme von Fehl- und Desinformationen im Internet. An sich eine schöne Sache, wenn da nicht eventuelle Interessenkonflikte mit den (anonymen) Geldgebern wären …